Allgemeine Reisebedingungen
Yachtcharter Jürgen Droll
Von Röntgen Straße 12 , 41564 Kaarst
Bitte beachten Sie, dass in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts folgende Reisebedingungen zwischen Ihnen als Reisenden und Yachtcharter Jürgen Droll vereinbart werden.
1. Anmeldung und Bestätigung
Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise soll schriftlich mit unserem Anmeldeformular, kann aber auch per E-Mail, telefonisch oder formlos erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Der Anmelder steht für alle Verpflichtungen der in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmern wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns zehn Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung der Anzahlung) annehmen können.
Unsere Preise sind in Euro ausgewiesen. Alle Preise sind grundsätzlich Individualpreise (pro Person). Ausnahmen sind so genannte Koppelbuchungen (z.B. pro Haus/pro Yacht), bei denen die Gesamtreise oder Teilleistungen der Reise von einer Person für mehrere Personen oder alternativ von mehreren Personen mit voneinander abhängigerWirkung gebucht werden. Altersangaben in der Ausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre. Bei vermittelten Reisen oder vermittelten Reiseleistungen im Rahmen einer Reise werden Fremdleistungen erbracht, soweit in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung ausdrücklich auf den Veranstalter hingewiesen wird. Für die Durchführung dieser Fremdleistung haften wir nicht selbst, sondern für die Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Veranstalters, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Anzahlung bei Koppelbuchungen richtet sich nach der maximal möglichen Personenzahl für das gebuchte Objekt. Der Restbetrag ist wie im Einzelfall auf der Reisebestätigung vermerkt fällig, ansonsten vier Wochen vor Reisebeginn. Bei erteilter Einzugsermächtigung achtet Yachtcharter Jürgen Droll auf die Einhaltung der Zahlungstermine. Bei falscher Kontoverbindung oder mangelnder Deckung, gehen die mit der Rücklastschrift verbundenen Kosten (15 Euro) zu Lasten des Kunden. Bei Überweisung ist der Reisetermin und der Teilnehmernahme anzugeben. (Konto Nr. 1004030357, BLZ 301 502 00, Kreissparkasse Düsseldorf)
3. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
Maßgeblich für einen Rücktritt ist der Zugang einer Rücktrittserklärung in Textform. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, welche sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistung berechnet:
- Bis 12 Wochen vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,
- 12 – 4 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
- Unter 4 Wochen bis 7 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
- Unter 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantreten der Reise 90 % des Reisepreises.
Es steht Ihnen frei, Dreams of Sailing nachzuweisen, dass tatsächlich geringere als die gelten gemachten Stornokosten entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zu Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Bei Stellung eines „Ersatzmannes” wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- p. Person erhoben.
4. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter, Leistungs- und Preisänderungen
a) Wir behalten uns das Recht eine vor, Reise oder eine Teilleistung aus wichtigen Gründen ( zu geringe Teilnehmerzahlen, unvorhergesehene Ereignisse am Zielort, u.ä.) bis zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Die absagerelevante Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Segeltörns 2/3 der ausgeschriebenen maximalen Teilnehmerzahl und bei allen anderen Reisen 15 Teilnehmer. Bei Sportkursen mit vier Teilnehmern oder weniger behält sich Yachtcharter Jürgen Droll das Recht vor die Kurse abzusagen oder auf andere Leistungsträger zu übertragen. Bei Busanreisen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 20 Personen. Bei Unterschreitung kann mit der Anreisedurchführung auch kurzfristig ein anderer Leitungsträger oder die Bahnbeauftragt werden. Bei Absage erhält der Teilnehmer den gezahlten Reise- bzw. Teilleistungspreis in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht. Nach Beginn der Reise ist der Veranstalter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, so dass eine weitere Teilnahme für die Gruppe nicht mehr zumutbar ist, oder sich in solchem Maße vertragwidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen.
b) Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abeichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
c) Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder wegen höherer Gewalt, sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis zu unterrichten.
d) Liegt zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige, Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
e) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.
f) Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises, als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.
5. Leistung und Haftung
a) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung einschl. der sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (Druckfehler/Irrtum vorbehalten);
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche,Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
b) Sportleistungen: Wir weisen daraufhin, dass die Teilnahme an unseren Reisen i.d. Regel mit der Teilnahme an einer Sportveranstaltung verbunden ist. Das trifft auf Segeltörns, auf das Sportprogramm und auf die Nutzung des Sportmaterials zu. Yachtcharter Jürgen Droll haftet als Veranstalter für den hinsichtlich des bestimmungsgemäßen Gebrauchs sicheren Zustandes des eigenen Materials und für eine sorgfältige Auswahl und angemessene Überprüfung der Leistungsträger. Alle Risiken, die sich darüber hinaus aus der Teilnahme an unseren Sportveranstaltungen ergeben (eigene Personen-und Sachschäden, solche bei Dritten, Schäden an dem genutzten Sportmaterial und mögliche Folgeschäden für den Veranstalter, auch durch Diebstahl) trägt der Teilnehmer. Eine angemessene Überprüfung jeden Materials durch den Nutzer, wie sie zum Betreiben des Sportes dazugehört, sowie das materialschonende Verhalten ist geboten. Gute Schwimmfähigkeit wird bei allen Wassersportveranstaltungen, medizinische Unbedenklichkeit bei allen Sportaktivitäten vorausgesetzt.
c) Speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen, noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern ein Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. Die ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint, maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier, in dem sich die Segelyacht aufhalten soll. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden kann. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zudulden sind, hinzunehmen; üblicherweise 1 Tag pro 7 Tage Reisedauer. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standart(=Kojen/Teilnehmer-Verhältnis) behalten wir uns vor. Für alle mit dem Yachtsport verbundenen Folgeschäden haftet die Crew kollektiv, soweit de Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig entstanden ist. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden haftet der Verursacher alleine
d) Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreisbeschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder alleine darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträgerberufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
e) Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhafter begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4000 Euro vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1333Euro, ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
f) Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen.
g) Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn unsere Reiseleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
h) Diese Bestimmungen für die Teilnahme am Sport und der Beförderung gelten auch, soweit es sich um eine Pauschalreise (Leistungspaket) handelt oder soweit der Leistungsträger in der Ausschreibung nicht ausdrücklich benannt ist. Die Bedingungen von Vercharterern oder Frachtführern können bei uns angefordert werden.
6. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertragkündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertragesnotwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Weitere Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.
7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
a) Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.
b) Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reisekündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
c) Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen, wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie diese wieder Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an den Reiseveranstalter.
d) Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können die Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
e) Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
8. Einreisebestimmungen
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll und Gesundheitsvorschriften selbstverantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der gültigen Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
9. Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen, wie beispielsweise eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung.
10. Datenverwaltung
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten bei uns unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzesgespeichert und für das Sport und Reisegeschäft verwendet werden.
11. Unwirksamkeit und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Firmensitz des Reiseveranstalters.
12. Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.
13. Veranstalter
Soweit in den Reisebeschreibungen oder der Reisebestätigung nicht anders ausgewiesen, werden die Reisen „Dreams of Sailing“ durch Yachtcharter Jürgen Droll, Von Röntgen Straße 12, 41564 Kaarst veranstaltet.