Freitag, 03 September 2010
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Allgemeine Reisebedingungen

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Bitte beachten Sie, dass in Ergänzungder gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts folgende Reisebedingungenzwischen Ihnen als Reisenden und Yachtcharter Jürgen Droll vereinbart werden.

 

1. Anmeldung und Bestätigung

Die verbindliche Anmeldung zu einerReise soll schriftlich mit unserem Anmeldeformular, kann aber auch per E-Mail,telefonisch oder formlos erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch unsereschriftliche Bestätigung zustande. Der Anmelder steht für alle Verpflichtungender in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmern wie für seine eigenenVerpflichtungen ein. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldungab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns zehn Tage ab Zugangder Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durchausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung der Anzahlung) annehmenkönnen.

Unsere Preise sind in Euroausgewiesen. Alle Preise sind grundsätzlich Individualpreise (pro Person).Ausnahmen sind so genannte Koppelbuchungen (z.B. pro Haus/pro Yacht), bei denendie Gesamtreise oder Teilleistungen der Reise von einer Person für mehrerePersonen oder alternativ von mehreren Personen mit voneinander abhängigerWirkung gebucht werden. Altersangaben in der Ausschreibung beziehen sich aufvollendete Lebensjahre. Bei vermittelten Reisen oder vermitteltenReiseleistungen im Rahmen einer Reise werden Fremdleistungen erbracht, soweitin der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung ausdrücklich auf den Veranstalterhingewiesen wird. Für die Durchführung dieser Fremdleistung haften wir nichtselbst, sondern für die Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung fürdiese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen desvermittelten Veranstalters, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.

Offensichtliche Schreib-, Druck- undRechenfehler sind für uns unverbindlich.

 

2. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnungist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. DieAnzahlung bei Koppelbuchungen richtet sich nach der maximal möglichenPersonenzahl für das gebuchte Objekt. Der Restbetrag ist wie im Einzelfall aufder Reisebestätigung vermerkt fällig, ansonsten vier Wochen vor Reisebeginn.Bei erteilter Einzugsermächtigung achtet Yachtcharter Jürgen Droll auf dieEinhaltung der Zahlungstermine. Bei falscher Kontoverbindung oder mangelnderDeckung, gehen die mit der Rücklastschrift verbundenen Kosten (15 Euro) zuLasten des Kunden. Bei Überweisung ist der Reisetermin und der Teilnehmernahmeanzugeben. (Konto Nr. 1004030357, BLZ 301 502 00, Kreissparkasse Düsseldorf)

 

3. Rücktritt des Kunden, Umbuchung

 

Maßgeblich für einen Rücktritt istder Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Wir empfehlen in diesemZusammenhang eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen. Im Falle desRücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, welche sichnach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistungberechnet:

  • Bis 12 Wochen vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
  • 12 – 4 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
  • Unter 4 Wochen bis 7 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
  • Unter 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantreten der Reise 90 % des Reisepreises.

Essteht Ihnen frei, Dreams of Sailing nachzuweisen, dass tatsächlich geringereals die gelten gemachten Stornokosten entstanden sind. In diesem Fall sind Sienur zu Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Bei Stellungeines „Ersatzmannes" wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,— p. Personerhoben.

 

 

4. Rücktritt und Vertragskündigungdurch den Veranstalter, Leistungs- und Preisänderungen

a) Wir behalten uns das Recht vor,eine Reise oder eine Teilleistung aus wichtigen Gründen ( zu geringeTeilnehmerzahlen, unvorhergesehene Ereignisse am Zielort, u.ä.) bis zwei Wochenvor Reisebeginn abzusagen. Die absagerelevante Mindestteilnehmerzahl beträgtbei Segeltörns 2/3 der ausgeschriebenen maximalen Teilnehmerzahl und bei allenanderen Reisen 15 Teilnehmer. Bei Sportkursen mit vier Teilnehmern oder wenigerbehält sich Yachtcharter Jürgen Droll das Recht vor die Kurse abzusagen oderauf andere Leistungsträger zu übertragen. Bei Busanreisen beträgt dieMindestteilnehmerzahl 20 Personen. Bei Unterschreitung kann mit derAnreisedurchführung auch kurzfristig ein anderer Leitungsträger oder die Bahnbeauftragt werden. Bei Absage erhält der Teilnehmer den gezahlten Reise- bzw.Teilleistungspreis in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprücheentstehen nicht. Nach Beginn der Reise ist der Veranstalter berechtigt, denReisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reiseungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, so dass eine weitere Teilnahme fürdie Gruppe nicht mehr zumutbar ist, oder sich in solchem Maße vertragwidrigverhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigtder Veranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedochden Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen.

 

b) Wir sind berechtigt, denvereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zuändern. Änderungen oder Abeichungen einzelner Reiseleistungen von denvereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendigwerden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit dieseÄnderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt derReise nicht beeinträchtigen.

 

c) Wir verpflichten uns, Sie übereine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oderwegen höherer Gewalt, sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichenReiseleistung unverzüglich nach Kenntnis zu unterrichten.

 

d) Liegt zwischen Vertragsabschlussund dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wirberechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenndies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehenist und damit eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oderder für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sindverpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über einebeabsichtigte, gesetzlich zulässige, Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhungnach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.

 

e) Bei Erhöhung der Wechselkurse wirdbei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunktgilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.

 

f) Sowohl bei einer Preiserhöhung ummehr als 5% des Reisepreises, als auch bei einer erheblichen Änderung einerwesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktretenoder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einergleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reiseaus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet,diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung unsgegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.

 

5. Leistung und Haftung

a) Wir haften im Rahmen derSorgfaltspflicht für:

- die gewissenhafte Reisevorbereitungeinschl. der sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

- die Richtigkeit derLeistungsbeschreibung (Druckfehler/Irrtum vorbehalten);

- die ordnungsgemäße Erbringung dervereinbarten Leistungen. Unsere Leistungen ergeben sich aus derLeistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowieaus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.

Nebenabreden (Wünsche,Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

b) Sportleistungen: Wir weisen daraufhin, dass die Teilnahme an unseren Reisen i.d. Regel mit der Teilnahme an einerSportveranstaltung verbunden ist. Das trifft auf Segeltörns, auf das Sportprogrammund auf die Nutzung des Sportmaterials zu. Yachtcharter Jürgen Droll haftet alsVeranstalter für den hinsichtlich des bestimmungsgemäßen Gebrauchs sicherenZustandes des eigenen Materials und für eine sorgfältige Auswahl undangemessene Überprüfung der Leistungsträger. Alle Risiken, die sich darüberhinaus aus der Teilnahme an unseren Sportveranstaltungen ergeben (eigene Personen-und Sachschäden, solche bei Dritten, Schäden an dem genutzten Sportmaterial undmögliche Folgeschäden für den Veranstalter, auch durch Diebstahl) trägt derTeilnehmer. Eine angemessene Überprüfung jeden Materials durch den Nutzer, wiesie zum Betreiben des Sportes dazugehört, sowie das materialschonende Verhaltenist geboten. Gute Schwimmfähigkeit wird bei allen Wassersportveranstaltungen,medizinische Unbedenklichkeit bei allen Sportaktivitäten vorausgesetzt.

 

c) Speziell zu Segeltörns: Es wirddarauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmtenTageszielen, noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist keinPassagier, sondern ein Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamenReiseveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil.

Die ausgeschriebenen Segelziele sindbeispielhaft gemeint, maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier, in demsich die Segelyacht aufhalten soll. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen beieinem Segeltörn sind die Unterkunfts- und Sportleistung (Koje an Bord,Yachtsport in dem genannten Revier). Diese Törnleistungen beginnen beim erstenBetreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch alserbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Routegeändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeitoder Vorsatz des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafürverantwortlich gemacht werden kann. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zudulden sind, hinzunehmen; üblicherweise 1 Tag pro 7 Tage Reisedauer. Änderungenhinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standart(=Kojen/Teilnehmer-Verhältnis) behalten wir uns vor. Für alle mit demYachtsport verbundenen Folgeschäden haftet die Crew kollektiv, soweit derSchaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig entstanden ist. Beivorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden haftet der Verursacheralleine. Bei Törnbeginn ist der zusätzliche Abschluss eines Crewvertrages, derdie hier genannten Haftungsprinzipien präzisiert, obligatorisch. Die Gestellungeiner Kaution bis 200 Euro pro Person kann notwendig sein.

 

e) Die vertragliche Haftung fürSchäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreisbeschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässigherbeigeführt wurde oder alleine darauf beruht, dass für den entstandenenSchaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkendeoder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalenÜbereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträgerberufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

 

f) Für Schadenersatzansprüche aus vonuns schuldhafter begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkungje Person und Reise von 4000 Euro vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1333Euro, ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt

 

g) Bei grenzüberschreitenderLuftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführernach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag,Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen.

 

h) Ausflüge, Führungen, Sport- undSonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sienicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereichdes Reiseveranstalters. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn unsereReiseleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.

 

f) Diese Bestimmungen für dieTeilnahme am Sport und der Beförderung gelten auch, soweit es sich um einePauschalreise (Leistungspaket) handelt oder soweit der Leistungsträger in der Ausschreibungnicht ausdrücklich benannt ist. Die Bedingungen von Vercharterern oderFrachtführern können bei uns angefordert werden.

 

6. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge beiVertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertragkündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachteoder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigungverlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertragesnotwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag dieRückbeförderung umfasst, sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für dieRückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen.Weitere Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.

 

7. Vertragsobliegenheiten undHinweise

a) Wird die Reise nicht vertragsmäßigerbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfedurch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages unddes Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einenauftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.

 

b) Sie können bei einem Reisemangelnur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reisekündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. EinerAbhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigertwird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interessedes Kunden geboten ist.

 

c) Eine Mängelanzeige nimmt unsereReiseleitung entgegen, wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie diese wiederErwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an denReiseveranstalter.

 

d) Gewährleistungsansprüche haben Sienach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende an den Reiseveranstaltergeltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können die Ansprüche nur geltendgemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Fristvorliegt.

 

e) Gewährleistungsansprüche verjährenin sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

 

8. Einreisebestimmungen

Der Teilnehmer ist für die Einhaltungder Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll und Gesundheitsvorschriften selbstverantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dergültigen Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

 

9. Versicherungen

Sie haben die Möglichkeit zusätzlicheReiseversicherungen bei uns abzuschließen, wie beispielsweise eineReiserücktrittskosten-Versicherung, eine Versicherung zur Deckung derRückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung,eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung.

 

10. Datenverwaltung

Mit der Anmeldung erklärt sich derTeilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten bei uns unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzesgespeichert und für das Sport und Reisegeschäft verwendet werden.

 

11. Unwirksamkeit und Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelnerBestimmungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zurUnwirksamkeit des gesamten Vertrages. Erfüllungsort und ausschließlicherGerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Firmensitz desReiseveranstalters.

 

12. Abtretung

Sie dürfen Ihre vertraglichen undgesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritteabtreten.

 

13. Veranstalter

Soweit in den Reisebeschreibungenoder der Reisebestätigung nicht anders ausgewiesen, werden die Reisen „Dreamsof Sailing“ durch Yachtcharter Jürgen Droll, Gartenstr. 27, 40479 Düsseldorfveranstaltet.

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